Als einer in die Ärzteliste eingetragener sachverständiger Arzt werden während der Ordinationszeiten Untersuchungen nach § 8 FSG durchgeführt.
Sie benötigen dafür einen gültigen Lichtbildausweis, Brillen-oder Kontaktlinsenträger der Gruppe 2 ( C, D, E ) außerdem einen Brillenpass, aus dem die Stärke des Sehbehelfs ersichtlich ist.
Die Formulare zur Untersuchung liegen bei uns auf.